Es ist soweit.

Liebe Gäste,

Wir freuen uns Sie wieder begrüßen zu dürfen.

Auf Grund der Corona-Schutzverordnung gelten ab dem 28.05.2021 folgende Bestimmungen.

Die Gastronomie darf Ihre Außenbereiche nach folgenden Bestimmungen wieder öffnen.

Für einen Besuch auch im Außenbereich müssen,

Getestete ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 48Std zurückliegen. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Stelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Ein Selbsttest zuhause ist also nicht gültig.

Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.

Geimpfte Ihren Impfpass oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Vollständig bedeutet:Es muss auch die 2. Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z.B.: Biontech, Moderna, oder Astrazeneca).Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoffe.

Genesene ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist. Nach dem Ablauf von 6 Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener, das heißt, Sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltest-Ergebnis (Status Getestet) oder eine Impfung (Status Geimpft)

Personenbegrenzungen:

5 Personen aus 2 Haushalten dürfen sich wieder zusammenfinden.

Beliebig viele Personen des eigenen Haushalts + eine weitere Person eines 2. Haushalts.

Nicht mitgerechnet werden die oben erwähnten geimpften und genesenen Personen. Auch Kinder bis einschließlich 13 Jahre.

D.h.: Sind alle Personen die sich zusammenfinden geimpft oder genesen besteht die Begrenzung der Personenanzahl nicht.

Nach dem Organisatorischem einmal zu den Öffnungszeiten:

Ab dem 29.05.2021 öffnen wir wieder Täglich ab 17:00 für Sie.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihr Team des Restaurant Dietz